Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-199/21DN v Finanzamt Österreich
- Entschieden
- 2022-10-13
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:789
- CELEX
- 62021CJ0199
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Soziale Sicherheit – Verordnung (EG) Nr. 883/2004 – Art. 67 und 68 – Familienleistungen – Anspruch auf Rentenleistungen – Rentner, der von zwei Mitgliedstaaten Rentenzahlungen erhält – Mitgliedstaat(en), in dem/denen dieser Rentner Anspruch auf Familienleistungen hat – Verordnung (EG) Nr. 987/2009 – Art. 60 Abs. 1 Satz 3 – Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, die die Gewährung von Familienleistungen an den Elternteil vorsehen, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat – Kein Antrag auf Gewährung dieser Leistungen durch den dazu berechtigten Elternteil – Pflicht zur Berücksichtigung des Antrags des anderen Elternteils – Rückforderung von Familienleistungen, die dem anderen Elternteil gewährt wurden – Zulässigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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