Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-199/21DN v Finanzamt Österreich

Entschieden
2022-10-13
ECLI
ECLI:EU:C:2022:789
CELEX
62021CJ0199
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Soziale Sicherheit – Verordnung (EG) Nr. 883/2004 – Art. 67 und 68 – Familienleistungen – Anspruch auf Rentenleistungen – Rentner, der von zwei Mitgliedstaaten Rentenzahlungen erhält – Mitgliedstaat(en), in dem/denen dieser Rentner Anspruch auf Familienleistungen hat – Verordnung (EG) Nr. 987/2009 – Art. 60 Abs. 1 Satz 3 – Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, die die Gewährung von Familienleistungen an den Elternteil vorsehen, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat – Kein Antrag auf Gewährung dieser Leistungen durch den dazu berechtigten Elternteil – Pflicht zur Berücksichtigung des Antrags des anderen Elternteils – Rückforderung von Familienleistungen, die dem anderen Elternteil gewährt wurden – Zulässigkeit.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung