Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-198/18CeDe Group AB v KAN Sp. z o.o. in bankruptcy

Entschieden
2019-11-21
ECLI
ECLI:EU:C:2019:1001
CELEX
62018CJ0198
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 – Art. 4 und 6 – Insolvenzverfahren – Anwendbares Recht – Europäisches Mahnverfahren – Nichtbegleichung einer vertraglichen Forderung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens – Aufrechnungseinrede, die auf eine vor der Insolvenz entstandene vertragliche Forderung gestützt wird.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung