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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-195/14Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. v Teekanne GmbH & Co. KG

Entschieden
2015-06-04
ECLI
ECLI:EU:C:2015:361
CELEX
62014CJ0195
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2000/13/EG – Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln – Art. 2 Abs. 1 Buchst. a Ziff. i und Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 – Etikettierung, die geeignet ist, den Käufer über die Zusammensetzung der Lebensmittel irrezuführen – Verzeichnis der Zutaten – Verwendung der Angabe ‚Himbeer-Vanille-Abenteuer‘ und von Abbildungen von Himbeeren und Vanilleblüten auf der Verpackung eines Früchtetees, der diese Zutaten nicht enthält.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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