Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-193/10KMB Europe BV v Hauptzollamt Duisburg
- Entschieden
- 2010-12-09
- ECLI
- ECLI:EU:C:2010:763
- CELEX
- 62010CO0193
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - MP3/Media-Player - Position 8521 - Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht