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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-193/09 PKaul GmbH v Office for Harmonisation in the Internal Market (Trade Marks and Designs) (OHIM)

Entschieden
2010-03-04
ECLI
ECLI:EU:C:2010:121
CELEX
62009CO0193
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke ARCOL - Widerspruch der Inhaberin der Gemeinschaftswortmarke CAPOL - Durchführung eines Urteils, mit dem eine Entscheidung einer der Beschwerdekammern des HABM aufgehoben wird, durch dieses - Anspruch auf rechtliches Gehör - Verwechslungsgefahr - Erforderlicher Mindestgrad an Ähnlichkeit der Marken - Abweisung wegen offensichtlicher Unerheblichkeit der bei der Beschwerdekammer vorgelegten neuen Beweise - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b, 61 Abs. 2, 63 Abs. 6, 73 Satz 2 und 74 Abs. 2 der Verordnung Nr. 40/94.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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