Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-192/21M. Clemente v Comunidad de Castilla y León (Dirección General de la Función Pública)
- Entschieden
- 2022-06-30
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:513
- CELEX
- 62021CJ0192
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Sozialpolitik – Richtlinie 1999/70/EG – EGB-UNICE‑CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge – Paragraf 4 Nr. 1 – Diskriminierungsverbot – Nichtberücksichtigung der von einem zum Laufbahnbeamten ernannten Beamten auf Zeit zurückgelegten Dienstzeiten für die Zwecke der Konsolidierung seiner persönlichen Besoldungsgruppe – Gleichstellung dieser Dienstzeiten mit den von einem Laufbahnbeamten zurückgelegten Dienstzeiten – Begriff ‚sachliche Gründe‘ – Berücksichtigung der Dienstzeiten für die Zwecke des Erwerbs des Status eines Laufbahnbeamten – Von den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehene vertikale Struktur der Beamtenlaufbahn.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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