Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-192/18European Commission v Republic of Poland
- Entschieden
- 2019-11-05
- ECLI
- ECLI:EU:C:2019:924
- CELEX
- 62018CJ0192
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV – Rechtsstaatlichkeit – Wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen – Grundsätze der Unabsetzbarkeit der Richter und der richterlichen Unabhängigkeit – Herabsetzung des Ruhestandsalters für Richter an den polnischen ordentlichen Gerichten – Möglichkeit, das Richteramt mit Genehmigung des Justizministers über das neu festgelegte Ruhestandsalter hinaus auszuüben – Art. 157 AEUV – Richtlinie 2006/54/EG – Art. 5 Buchst. a und Art. 9 Abs. 1 Buchst. f – Verbot von Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts in Entgelt‑, Arbeits- und Beschäftigungsfragen – Festlegung unterschiedlicher Ruhestandsalter für Frauen und Männer, die als Richter an den polnischen ordentlichen Gerichten und am Sąd Najwyższy (Oberstes Gericht, Polen) sowie als Staatsanwälte bei den polnischen Staatsanwaltschaften tätig sind.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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