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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-192/17COBRA SpA v Ministero dello Sviluppo Economico

Entschieden
2018-07-11
ECLI
ECLI:EU:C:2018:554
CELEX
62017CJ0192
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 1999/5/EG – Gegenseitige Anerkennung der Konformität von Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen – Vorliegen harmonisierter Normen – Pflicht des Herstellers, sich an eine benannte Stelle zu wenden – Anbringung der Kennnummer einer benannten Stelle.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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