Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-191/17Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte v ING-DiBa Direktbank Austria Niederlassung der ING-DiBa AG
- Entschieden
- 2018-10-04
- ECLI
- ECLI:EU:C:2018:809
- CELEX
- 62017CJ0191
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Richtlinie 2007/64/EG – Zahlungsdienste im Binnenmarkt – Begriff ‚Zahlungskonto‘ – Mögliche Einbeziehung eines Sparkontos, auf das bzw. von dem der Nutzer über ein auf ihn lautendes Girokonto Einzahlungen und Abhebungen vornehmen kann.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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