Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-190/17Lu Zheng v Ministerio de Economía y Competitividad
- Entschieden
- 2018-05-31
- ECLI
- ECLI:EU:C:2018:357
- CELEX
- 62017CJ0190
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Überwachung von Barmitteln, die in die Europäische Union oder aus der Europäischen Union verbracht werden – Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 – Geltungsbereich – Art. 63 AEUV – Freier Kapitalverkehr – Angehöriger eines Drittstaats, der in seinem Gepäck nicht angemeldete Barmittel in bedeutender Höhe befördert – Anmeldeverpflichtung in Verbindung mit der Verbringung dieser Barmittel aus dem spanischen Hoheitsgebiet – Sanktionen – Verhältnismäßigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht