Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-190/15 PFetim BV v Office for Harmonisation in the Internal Market (Trade Marks and Designs)
- Entschieden
- 2015-11-19
- ECLI
- ECLI:EU:C:2015:778
- CELEX
- 62015CO0190
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Bildmarke mit den Wortbestandteilen ‚Solidfloor The professional’s choice‘ – Widerspruch des Inhabers der nationalen Bildmarke, der Geschäftsbezeichnung und des Domain-Namens mit den Wortbestandteilen ‚SOLID floor‘ – Zurückweisung der Eintragung durch die Beschwerdekammer – Verwechslungsgefahr – Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b – Geringe Unterscheidungskraft der älteren Marke.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht