Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-19/21I and S v Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid
- Entschieden
- 2022-08-01
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:605
- CELEX
- 62021CJ0019
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verordnung (EU) Nr. 604/2013 – Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist – Art. 8 Abs. 2 und Art. 27 Abs. 1 – Unbegleiteter Minderjähriger mit einem sich rechtmäßig in einem anderen Mitgliedstaat aufhaltenden Verwandten – Ablehnung des Aufnahmegesuchs für diesen Minderjährigen durch diesen Mitgliedstaat – Recht dieses Minderjährigen oder seines Verwandten auf einen wirksamen Rechtsbehelf gegen die ablehnende Entscheidung – Art. 7, 24 und 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Kindeswohl.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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