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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-19/02Viktor Hlozek v Roche Austria Gesellschaft mbH

Entschieden
2004-12-09
ECLI
ECLI:EU:C:2004:779
CELEX
62002CJ0019
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Sozialpolitik - Männer und Frauen - Gleiches Entgelt - Entgelt - Begriff - Überbrückungsgeld aufgrund einer Betriebsvereinbarung - Sozialplan wegen einer Umstrukturierung des Unternehmens - Arbeitnehmern, die im Zeitpunkt ihrer Entlassung ein bestimmtes Alter erreicht haben, gewährte Leistung - Gewährung der Leistung ab einem je nach Geschlecht der entlassenen Arbeitnehmer unterschiedlichen Alter - Berücksichtigung des im nationalen Recht gesetzlich festgesetzten, je nach Geschlecht unterschiedlichen Rentenalters.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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