Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-19/02Viktor Hlozek v Roche Austria Gesellschaft mbH
- Entschieden
- 2004-12-09
- ECLI
- ECLI:EU:C:2004:779
- CELEX
- 62002CJ0019
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Sozialpolitik - Männer und Frauen - Gleiches Entgelt - Entgelt - Begriff - Überbrückungsgeld aufgrund einer Betriebsvereinbarung - Sozialplan wegen einer Umstrukturierung des Unternehmens - Arbeitnehmern, die im Zeitpunkt ihrer Entlassung ein bestimmtes Alter erreicht haben, gewährte Leistung - Gewährung der Leistung ab einem je nach Geschlecht der entlassenen Arbeitnehmer unterschiedlichen Alter - Berücksichtigung des im nationalen Recht gesetzlich festgesetzten, je nach Geschlecht unterschiedlichen Rentenalters.
Legt aus
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