Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-189/21R. en R. v Minister van Landbouw, Natuur en Voedselkwaliteit
- Entschieden
- 2022-05-05
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:360
- CELEX
- 62021CJ0189
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) – Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 – Anhang II – Grundanforderung an die Betriebsführung 10 – Verordnung (EU) Nr. 1107/2009 – Art. 55 Abs. 1 und 2 Satz 1 – Direktzahlungen – Gemeinsame Regeln – Gänzliche oder teilweise Kürzung oder Ausschluss der im Rahmen der GAP gewährten Fördermittel – Nichteinhaltung der Cross-Compliance-Vorschriften – Verwendung eines Pflanzenschutzmittels, das im betreffenden Mitgliedstaat nicht oder nicht mehr zugelassen ist und, im letzteren Fall, dessen Verwendungsfrist überschritten ist.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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