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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-188/25Štátny fond rozvoja bývania v GL and Others

Entschieden
2026-07-09
ECLI
ECLI:EU:C:2026:555
CELEX
62025CJ0188
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen – Richtlinie 93/13/EWG – Art. 2 Buchst. c – Begriff ‚Gewerbetreibender‘ – Darlehens- und Bürgschaftsverträge – Staatsfonds für die Entwicklung des Wohnungsbaus – Im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe – Zu Vorzugsbedingungen gewährte Darlehen – Verfahren der Zurückverweisung zur erneuten Prüfung im Anschluss an ein Rechtsmittel – Verpflichtung, sich an die rechtlichen Beurteilungen des übergeordneten Gerichts zu halten – Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts – Zeitliche Beschränkung der Wirkungen des Urteils.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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