Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-188/25Štátny fond rozvoja bývania v GL and Others
- Entschieden
- 2026-07-09
- ECLI
- ECLI:EU:C:2026:555
- CELEX
- 62025CJ0188
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Auch gesucht als: Rechtssache C-188/25, C-188/25 2026, ECLI:EU:C:2026:555.
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen – Richtlinie 93/13/EWG – Art. 2 Buchst. c – Begriff ‚Gewerbetreibender‘ – Darlehens- und Bürgschaftsverträge – Staatsfonds für die Entwicklung des Wohnungsbaus – Im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe – Zu Vorzugsbedingungen gewährte Darlehen – Verfahren der Zurückverweisung zur erneuten Prüfung im Anschluss an ein Rechtsmittel – Verpflichtung, sich an die rechtlichen Beurteilungen des übergeordneten Gerichts zu halten – Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts – Zeitliche Beschränkung der Wirkungen des Urteils.
Legt aus
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Zusammenfassung: Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
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- Rechtskraftstatus
- Präjudiz und Rechtssatz
- Beziehungen zwischen Präjudizien
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- Änderungsgraph
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Maschinenadressen
- id
- eu:c-188-25
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