Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-188/23Land Niedersachsen v Conti 11. Container Schiffahrts-GmbH & Co. KG MS 'MSC Flaminia'
- Entschieden
- 2025-01-21
- ECLI
- ECLI:EU:C:2025:26
- CELEX
- 62023CJ0188
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Umwelt – Verbringung von Abfällen – Richtlinie 2006/12/EWG – Richtlinie 2008/98/EWG – Begriff ‚Abfälle‘ – Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfällen und ihrer Entsorgung – Art. 1 Abs. 4 – Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 – Abfälle, die dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung unterliegen – Verbringung von Abfällen innerhalb der Europäischen Union – Art. 1 Abs. 3 Buchst. b – Gültigkeit – Auslegung im Einklang mit dem Basler Übereinkommen – Abfälle, die an Bord eines Schiffes infolge seiner Havarie auf hoher See anfallen – Begriff ‚Abladen von Abfällen‘ – Teilweises Abladen von Abfällen in einem sicheren Hafen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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