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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-188/22VP v KS

Entschieden
2022-09-08
ECLI
ECLI:EU:C:2022:678
CELEX
62022CO0188
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen – Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 – Beweisaufnahme – Schriftliche Vernehmung einer Person mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat als jenem des zuständigen Gerichts – Möglichkeit, die vom nationalen Recht und nicht die von dieser Verordnung vorgesehene Methode der Beweisaufnahme heranzuziehen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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