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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-187/18 P(I)Ute Müller and Others v QH

Entschieden
2018-07-05
ECLI
ECLI:EU:C:2018:543
CELEX
62018CO0187
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Streithilfe – Nach Ablauf der in Art. 143 Abs. 1 der Verfahrensordnung des Gerichts vorgesehenen Frist von sechs Wochen gestellter Antrag auf Zulassung zur Streithilfe – Zulässigkeit – Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 129 Abs. 4 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Art. 45 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union – Höhere Gewalt – Entschuldbarer Irrtum.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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