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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-186/15Kreissparkasse Wiedenbrück v Finanzamt Wiedenbrück

Entschieden
2016-06-16
ECLI
ECLI:EU:C:2016:452
CELEX
62015CJ0186
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerrecht – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Vorsteuerabzug – Art. 173 Abs. 1 – Gegenstände und Dienstleistungen, die sowohl für steuerbare als auch für steuerbefreite Umsätze verwendet werden (gemischt genutzte Gegenstände und Dienstleistungen) – Bestimmung der Höhe des Vorsteuerabzugs – Pro-rata-Satz des Vorsteuerabzugs – Art. 174 – Berechnung des Pro-rata-Satzes des Vorsteuerabzugs unter Anwendung eines Umsatzschlüssels – Art. 173 Abs. 2 – Ausnahmeregelung – Art. 175 – Regel zur Rundung des Pro-rata-Satzes des Vorsteuerabzugs – Art. 184 und 185 – Berichtigung der Vorsteuerabzüge.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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