Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-186/15Kreissparkasse Wiedenbrück v Finanzamt Wiedenbrück
- Entschieden
- 2016-06-16
- ECLI
- ECLI:EU:C:2016:452
- CELEX
- 62015CJ0186
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerrecht – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Vorsteuerabzug – Art. 173 Abs. 1 – Gegenstände und Dienstleistungen, die sowohl für steuerbare als auch für steuerbefreite Umsätze verwendet werden (gemischt genutzte Gegenstände und Dienstleistungen) – Bestimmung der Höhe des Vorsteuerabzugs – Pro-rata-Satz des Vorsteuerabzugs – Art. 174 – Berechnung des Pro-rata-Satzes des Vorsteuerabzugs unter Anwendung eines Umsatzschlüssels – Art. 173 Abs. 2 – Ausnahmeregelung – Art. 175 – Regel zur Rundung des Pro-rata-Satzes des Vorsteuerabzugs – Art. 184 und 185 – Berichtigung der Vorsteuerabzüge.
Legt aus
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