Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-184/24AF, en son nom propre et en qualité de personne exerçant la responsabilité parentale sur l’enfant mineur BF v Ministero dell’Interno - U.T.G. - Prefettura di Milano
- Entschieden
- 2025-12-18
- ECLI
- ECLI:EU:C:2025:997
- CELEX
- 62024CJ0184
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Asylpolitik – Richtlinie 2013/33/EU – Personen, die internationalen Schutz beantragen – Art. 7 – Aufenthaltsort – Art. 18 – Im Rahmen der Aufnahme gewährte materielle Leistungen – Unterbringung – Unterbringungszentren – Verlegung – Weigerung des Antragstellers – Art. 20 Abs. 1 Buchst. a – Einschränkung der im Rahmen der Aufnahme gewährten materiellen Leistungen oder deren Entzug in begründeten Ausnahmefällen – Verlassen des Aufenthaltsorts ohne Unterrichtung oder Genehmigung – Art. 20 Abs. 4 – Grober Verstoß gegen die Vorschriften des Unterbringungszentrums – Art. 20 Abs. 5 – Verhältnismäßigkeit – Würdiger Lebensstandard – Art. 21 – Antragsteller, die zur Kategorie der schutzbedürftigen Personen gehören – Art. 23 – Minderjährige – Möglichkeit für einen Mitgliedstaat, die im Rahmen der Aufnahme gewährten materiellen Leistungen zu entziehen, wenn der Antragsteller die Verlegung in ein anderes Unterbringungszentrum verweigert.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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