Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑182/12Gábor Fekete v Nemzeti Adó- és Vámhivatal Közép-dunántúli Regionális Vám- és Pénzügyőri Főigazgatósága

Entschieden
2013-03-07
ECLI
ECLI:EU:C:2013:151
CELEX
62012CJ0182
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Zollkodex der Gemeinschaften – Art. 137 – Durchführungsverordnung zum Zollkodex – Art. 561 Abs. 2 – Voraussetzungen der vollständigen Befreiung von den Einfuhrabgaben – Einfuhr eines Fahrzeugs in einen Mitgliedstaat, das einem in einem Drittstaat ansässigen Eigentümer gehört – Ermächtigung, ein Fahrzeug zum eigenen Gebrauch zu verwenden, die anderweitig erfolgt als in einem mit dem Eigentümer geschlossenen Anstellungsvertrag – Keine Befreiung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung