Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-181/18 PRepublic of Poland v European Commission
- Entschieden
- 2019-12-04
- ECLI
- ECLI:EU:C:2019:1041
- CELEX
- 62018CO0181(01)
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Nichtigkeitsklage – Art. 263 Abs. 4 AEUV – Zulässigkeit – Beschluss, der die Klägerin weder unmittelbar noch individuell betrifft – Rechtsakt mit Verordnungscharakter – Fehlen – Art. 130 der Verfahrensordnung des Gerichts – Inhaltliche Würdigung der Klagegründe – Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Recht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz und ein faires Verfahren – Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens – Offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht