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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C‑181/13Francesco Acanfora v Equitalia Sud SpA — Agente di Riscossione Latina and Agenzia delle Entrate — Ufficio di Latina

Entschieden
2014-02-27
ECLI
ECLI:EU:C:2014:127
CELEX
62013CO0181
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorabentscheidungsersuchen – Art. 107 AEUV – Begriff der staatlichen Beihilfe – Nationale Rechtsvorschrift, die für den Steuerpflichtigen im Fall der Nichtzahlung der Steuer die Pflicht vorsieht, an die konzessionierte Gesellschaft der Einzugsstelle einen Betrag in Höhe von 9 % der in das Abgabenregister eingetragenen Beträge als Kosten für die Beitreibung zu zahlen – Darstellung des Sachverhalts – Unzulänglichkeit – Offensichtliche Unzulässigkeit.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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