Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C‑181/13Francesco Acanfora v Equitalia Sud SpA — Agente di Riscossione Latina and Agenzia delle Entrate — Ufficio di Latina
- Entschieden
- 2014-02-27
- ECLI
- ECLI:EU:C:2014:127
- CELEX
- 62013CO0181
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorabentscheidungsersuchen – Art. 107 AEUV – Begriff der staatlichen Beihilfe – Nationale Rechtsvorschrift, die für den Steuerpflichtigen im Fall der Nichtzahlung der Steuer die Pflicht vorsieht, an die konzessionierte Gesellschaft der Einzugsstelle einen Betrag in Höhe von 9 % der in das Abgabenregister eingetragenen Beträge als Kosten für die Beitreibung zu zahlen – Darstellung des Sachverhalts – Unzulänglichkeit – Offensichtliche Unzulässigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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