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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-181/00Flightline Ltd v Secretário de Estado dos Transportes e Comunicações and Transportes Aéreos Portugueses SA (TAP)

Entschieden
2002-07-09
ECLI
ECLI:EU:C:2002:426
CELEX
62000CJ0181
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Artikel 3 Absatz 2 und 4 Absatz 1 Buchstaben a und d der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 - Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Linienflugverkehr mit einem Rand- oder Entwicklungsgebiet - Vereinbarkeit mit der Befugnis der Mitgliedstaaten, die Kabotage bis zum 1. April 1997 zu beschränken - Auslegung von Artikel 1 Buchstabe e der Entscheidung 94/698/EG.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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