Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-180/20European Commission v Council of the European Union

Entschieden
2021-09-02
ECLI
ECLI:EU:C:2021:658
CELEX
62020CJ0180
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Nichtigkeitsklage – Beschlüsse (EU) 2020/245 und 2020/246 – Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits eingesetzten Partnerschaftsrat zu vertreten ist – Abkommen, von dem einige Bestimmungen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) zugeordnet werden können – Annahme der Geschäftsordnungen des Partnerschaftsrats, des Partnerschaftsausschusses, der Unterausschüsse und sonstiger Gremien – Erlass zweier gesonderter Beschlüsse – Wahl der Rechtsgrundlage – Art. 37 EUV – Art. 218 Abs. 9 AEUV – Abstimmungsregel.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung