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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-180/17X and Y v Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie

Entschieden
2018-09-26
ECLI
ECLI:EU:C:2018:775
CELEX
62017CJ0180
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsame Politik im Bereich Asyl und subsidiärer Schutz – Richtlinie 2013/32/EU – Art. 46 – Richtlinie 2008/115/EG – Art. 13 – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 18, Art. 19 Abs. 2 und Art. 47 – Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf – Grundsatz der Nichtzurückweisung – Entscheidung, mit der ein Antrag auf internationalen Schutz abgelehnt und eine Rückkehrverpflichtung auferlegt wird – Nationale Regelung, die einen zweiten Rechtszug vorsieht – Auf die Klage beschränkte aufschiebende Wirkung kraft Gesetzes.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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