Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-18/21Uniqa Versicherungen AG v VU
- Entschieden
- 2022-09-15
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:682
- CELEX
- 62021CJ0018
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Europäisches Mahnverfahren – Verordnung Nr. 1896/2006 – Art. 16 Abs. 2 – 30-Tage-Frist für die Einlegung eines Einspruchs gegen den Europäischen Zahlungsbefehl – Art. 20 – Überprüfungsverfahren – Art. 26 – Anwendung des nationalen Rechts auf Verfahrensfragen, die in dieser Verordnung nicht ausdrücklich geregelt sind – Covid-19-Pandemie – Nationale Regelung, durch die die Verfahrensfristen in Zivilsachen für einige Wochen unterbrochen wurden.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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