Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-18/18Eva Glawischnig-Piesczek v Facebook Ireland Limited
- Entschieden
- 2019-10-03
- ECLI
- ECLI:EU:C:2019:821
- CELEX
- 62018CJ0018
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Informationsgesellschaft – Freier Dienstleistungsverkehr – Richtlinie 2000/31/EG – Verantwortlichkeit von Diensteanbietern, die als Mittler auftreten – Art. 14 Abs. 1 und 3 – Anbieter von Hosting-Diensten – Möglichkeit, vom Anbieter zu verlangen, dass er eine Rechtsverletzung abstellt oder verhindert – Art. 18 Abs. 1 – Persönliche, sachliche und räumliche Grenzen der Tragweite einer Verfügung – Art. 15 Abs. 1 – Keine allgemeine Überwachungspflicht.
Legt aus
Artikel in der Entscheidung
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