Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-18/16K. v Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie
- Entschieden
- 2017-09-14
- ECLI
- ECLI:EU:C:2017:680
- CELEX
- 62016CJ0018
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen – Richtlinie 2013/32/EU – Art. 9 – Berechtigung zum Verbleib in einem Mitgliedstaat während der Prüfung des Antrags – Richtlinie 2013/33/EU – Art. 8 Abs. 3 Unterabs. 1 Buchst. a und b – Haft – Überprüfung der Identität oder Staatsangehörigkeit – Sicherung der Beweise, auf die sich der Antrag auf internationalen Schutz stützt – Gültigkeit – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 6 und 52 – Beschränkung – Verhältnismäßigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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