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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-179/21absoluts-bikes and more- GmbH & Co. KG v the-trading-company GmbH

Entschieden
2022-05-05
ECLI
ECLI:EU:C:2022:353
CELEX
62021CJ0179
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Richtlinie 2011/83/EU – Art. 6 Abs. 1 Buchst. m – Fernabsatzvertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer – Pflicht des Unternehmers, den Verbraucher über eine gewerbliche Garantie des Herstellers und deren Bedingungen zu informieren – Voraussetzungen für das Entstehen einer solchen Pflicht – Inhalt der dem Verbraucher zur gewerblichen Garantie des Herstellers mitzuteilenden Informationen – Auswirkung von Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 1999/44/EG.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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