Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-178/20Pharma Expressz Szolgáltató és Kereskedelmi Kft v Országos Gyógyszerészeti és Élelmezés-egészségügyi Intézet

Entschieden
2021-07-08
ECLI
ECLI:EU:C:2021:551
CELEX
62020CJ0178
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Freier Warenverkehr – Humanarzneimittel – Richtlinie 2001/83/EG – Art. 5 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 und Art. 70 bis 73 – In einem ersten Mitgliedstaat zugelassene Arzneimittel – Einstufung als nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel – Verkauf in Apotheken eines zweiten Mitgliedstaats ohne Genehmigung für das Inverkehrbringen in diesem Mitgliedstaat – Nationale Regelung, die eine Meldung an die zuständige Behörde und eine Stellungnahme dieser Behörde über die Verwendung dieses Arzneimittels vorschreibt – Art. 34 AEUV – Mengenmäßige Beschränkungen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung