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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-178/16Impresa di Costruzioni Ing. E. Mantovani SpA and Guerrato SpA v Provincia autonoma di Bolzano and Others

Entschieden
2017-12-20
ECLI
ECLI:EU:C:2017:1000
CELEX
62016CJ0178
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Öffentliche Bauaufträge – Richtlinie 2004/18/EG – Art. 45 Abs. 2 und 3 – Voraussetzungen des Ausschlusses von der Teilnahme am Vergabeverfahren – Erklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen gegen ehemalige Verwaltungsratsmitglieder der Bietergesellschaft vorliegen – Strafbares Verhalten eines ehemaligen Verwaltungsratsmitglieds – Strafrechtliche Verurteilung – Vollständige und tatsächliche Distanzierung des Bieterunternehmens von diesem Verwaltungsratsmitglied – Nachweis – Beurteilung der Anforderungen an diese Pflicht durch den öffentlichen Auftraggeber.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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