Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-178/14Vario Tek GmbH v Hauptzollamt Düsseldorf
- Entschieden
- 2015-03-05
- ECLI
- ECLI:EU:C:2015:152
- CELEX
- 62014CJ0178
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif – Kombinierte Nomenklatur – Tarifierung – Position 8525 80 – Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte (Camcorder) – Unterpositionen 8525 80 91 und 8525 80 99 – In Sportbrillen eingebaute Videokameras – ‚Optische Zoomfunktion‘ – Speichern von Dateien externer Signalquellen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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