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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-177/20ˮGrossmaniaˮ Mezőgazdasági Termelő és Szolgáltató Kft v Vas Megyei Kormányhivatal

Entschieden
2022-03-10
ECLI
ECLI:EU:C:2022:175
CELEX
62020CJ0177
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Grundsätze des Rechts der Union – Vorrang – Unmittelbare Wirkung – Loyale Zusammenarbeit – Art. 4 Abs. 3 EUV – Art. 63 AEUV – Pflichten eines Mitgliedstaats, die sich aus einem Vorabentscheidungsurteil ergeben – Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts durch den Gerichtshof in einem Vorabentscheidungsurteil – Pflicht, dem Unionsrecht die volle Wirksamkeit zu verschaffen – Pflicht eines nationalen Gerichts, eine nationale Regelung unangewendet zu lassen, die dem Unionsrecht in seiner Auslegung durch den Gerichtshof zuwiderläuft – Verwaltungsentscheidung, die mangels gerichtlichen Rechtsbehelfs bestandskräftig geworden ist – Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität – Haftung des Mitgliedstaats.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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