Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑175/12Sandler AG v Hauptzollamt Regensburg
- Entschieden
- 2013-10-24
- ECLI
- ECLI:EU:C:2013:681
- CELEX
- 62012CJ0175
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif – Präferenzregelung für die Einfuhr von Waren mit Ursprung in den Staaten Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP) – Art. 16 und 32 des Protokolls Nr. 1 zu Anhang V des Cotonou-Abkommens – Einfuhr synthetischer Spinnfasern aus Nigeria in die Europäische Union – Unregelmäßigkeiten in der von den zuständigen Behörden des Ausfuhrstaats ausgestellten Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 – Nicht mit dem der Kommission übermittelten Musterabdruck übereinstimmender Stempelabdruck – Nachträgliche Bescheinigungen und Ersatzbescheinigungen – Zollkodex der Gemeinschaft – Art. 220 und 236 – Möglichkeit der nachträglichen Anwendung eines zum Zeitpunkt des Erstattungsantrags nicht mehr gültigen Präferenzzollsatzes – Voraussetzungen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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