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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑175/12Sandler AG v Hauptzollamt Regensburg

Entschieden
2013-10-24
ECLI
ECLI:EU:C:2013:681
CELEX
62012CJ0175
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif – Präferenzregelung für die Einfuhr von Waren mit Ursprung in den Staaten Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP) – Art. 16 und 32 des Protokolls Nr. 1 zu Anhang V des Cotonou-Abkommens – Einfuhr synthetischer Spinnfasern aus Nigeria in die Europäische Union – Unregelmäßigkeiten in der von den zuständigen Behörden des Ausfuhrstaats ausgestellten Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 – Nicht mit dem der Kommission übermittelten Musterabdruck übereinstimmender Stempelabdruck – Nachträgliche Bescheinigungen und Ersatzbescheinigungen – Zollkodex der Gemeinschaft – Art. 220 und 236 – Möglichkeit der nachträglichen Anwendung eines zum Zeitpunkt des Erstattungsantrags nicht mehr gültigen Präferenzzollsatzes – Voraussetzungen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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