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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-173/23Eventmedia Soluciones SL v Air Europa Líneas Aéreas SAU

Entschieden
2024-04-11
ECLI
ECLI:EU:C:2024:295
CELEX
62023CJ0173
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Luftverkehr – Übereinkommen von Montreal – Art. 19 – Ersatz von Schäden, die durch Verspätung bei der Beförderung von Reisegepäck entstanden sind – Abtretung der Forderung des Fluggasts gegen das Luftfahrtunternehmen an eine Handelsgesellschaft – Vertragsklausel, die eine solche Abtretung verbietet – Richtlinie 93/13/EG – Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen – Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 – Von Amts wegen vorgenommene Missbräuchlichkeitsprüfung der Klausel, die die Abtretung von Fluggastrechten verbietet – Modalitäten dieser Prüfung im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der Gesellschaft, auf die die Forderung übertragen wird, und dem Luftfahrtunternehmen – Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität – Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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