Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-173/16M.H. v M.H
- Entschieden
- 2016-06-22
- ECLI
- ECLI:EU:C:2016:542
- CELEX
- 62016CO0173
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Fehlen eines vernünftigen Zweifels – Gerichtliche Zuständigkeit in Ehesachen – Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 – Art. 16 Abs. 1 Buchst. a – Bestimmung des Zeitpunkts, zu dem ein Gericht angerufen ist – Begriff ‚Zeitpunkt, zu dem das verfahrenseinleitende Schriftstück oder ein gleichwertiges Schriftstück bei Gericht eingereicht wurde‘.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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