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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-172/19 PAssociation européenne du charbon et du lignite (Euracoal) v European Commission

Entschieden
2020-01-31
ECLI
ECLI:EU:C:2020:66
CELEX
62019CO0172
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Umwelt – Richtlinie 2010/75/EU – Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) – Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1442 – Großfeuerungsanlagen – Nichtigkeitsklage – Unzulässigkeit – Keine unmittelbare Betroffenheit – Beteiligung an dem Verfahren zum Erlass des Rechtsakts – Verfahrensgarantien beim Erlass des Rechtsakts – Auswechslung der Begründung – Keine auf eine Verletzung der Verfahrensrechte des Rechtsmittelführers gestützten Rechtsmittelgründe – Keine individuelle Betroffenheit – Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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