Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-172/19 PAssociation européenne du charbon et du lignite (Euracoal) v European Commission
- Entschieden
- 2020-01-31
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:66
- CELEX
- 62019CO0172
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Umwelt – Richtlinie 2010/75/EU – Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) – Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1442 – Großfeuerungsanlagen – Nichtigkeitsklage – Unzulässigkeit – Keine unmittelbare Betroffenheit – Beteiligung an dem Verfahren zum Erlass des Rechtsakts – Verfahrensgarantien beim Erlass des Rechtsakts – Auswechslung der Begründung – Keine auf eine Verletzung der Verfahrensrechte des Rechtsmittelführers gestützten Rechtsmittelgründe – Keine individuelle Betroffenheit – Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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