Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-170/15 PEnercon GmbH v Office for Harmonisation in the Internal Market (Trade Marks and Designs) (OHIM)

Entschieden
2016-01-21
ECLI
ECLI:EU:C:2016:53
CELEX
62015CO0170
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Art. 43 Abs. 2 – Änderung der Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke – Neueinstufung einer Farbmarke als Bildmarke – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b – Fehlende Unterscheidungskraft – Zurückweisung der Anmeldung – Farbmarke, die aus bestimmten Tönen der Farbe Grün besteht.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung