Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C‑170/14 PBig Line Sas di Graziani Lorenzo v Demon International LC

Entschieden
2014-11-06
ECLI
ECLI:EU:C:2014:2361
CELEX
62014CO0170
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Bildmarke mit dem Wortbestandteil ‚DEMON‘ – Antrag des Inhabers der internationalen Wortmarke DEMON auf Nichtigerklärung – Zurückweisung des Antrags auf Nichtigerklärung durch die Beschwerdekammer.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung