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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-17/24CeramTec GmbH v Coorstek Bioceramics LLC

Entschieden
2025-06-19
ECLI
ECLI:EU:C:2025:455
CELEX
62024CJ0017
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Unionsmarke – Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Absolute Nichtigkeitsgründe – Art. 52 Abs. 1 Buchst. a und b – Art. 7 Abs. 1 Buchst. e Ziff. ii – Zeichen, das ausschließlich aus der Form der Ware besteht, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist – Bösgläubigkeit des Anmelders – Eigenständigkeit und Koexistenz der absoluten Nichtigkeitsgründe – Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung der Bösgläubigkeit des Anmelders zum Zeitpunkt der Anmeldung – Ereignisse nach der Anmeldung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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