Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-17/24CeramTec GmbH v Coorstek Bioceramics LLC
- Entschieden
- 2025-06-19
- ECLI
- ECLI:EU:C:2025:455
- CELEX
- 62024CJ0017
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Unionsmarke – Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Absolute Nichtigkeitsgründe – Art. 52 Abs. 1 Buchst. a und b – Art. 7 Abs. 1 Buchst. e Ziff. ii – Zeichen, das ausschließlich aus der Form der Ware besteht, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist – Bösgläubigkeit des Anmelders – Eigenständigkeit und Koexistenz der absoluten Nichtigkeitsgründe – Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung der Bösgläubigkeit des Anmelders zum Zeitpunkt der Anmeldung – Ereignisse nach der Anmeldung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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