Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-17/20MC v U.T.G. - Prefettura di Foggia
- Entschieden
- 2020-05-28
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:409
- CELEX
- 62020CO0017
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorabentscheidungsersuchen – Art. 53 Abs. 2 und Art. 94 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Offensichtliche Unzulässigkeit – Allgemeine Grundsätze des Unionsrechts – Recht auf eine gute Verwaltung – Recht auf Verteidigung – Anspruch auf rechtliches Gehör – Von der Präfektur erlassener Rechtsakt, mit dem die Tätigkeit wegen vermeintlicher Infiltration der Mafia verboten wird – Rechtsvorschriften, die kein kontradiktorisches Verwaltungsverfahren vorsehen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht