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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-169/99Hans Schwarzkopf GmbH & Co. KG v Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs eV

Entschieden
2001-09-13
ECLI
ECLI:EU:C:2001:439
CELEX
61999CJ0169
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe d letzter Satz der Richtlinie 76/768/EWG in der Fassung der Richtlinie 93/35/EWG - "Praktische Gründe" als Rechtfertigung für die Anbringung einer verkürzten Fassung der obligatorischen Warnhinweise auf dem Behältnis und der Verpackung kosmetischer Mittel - Angabe in neun Sprachen im Interesse einer größeren Flexibilität beim Vertrieb der Waren.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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