Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-169/23Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság v UC
- Entschieden
- 2024-11-28
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:988
- CELEX
- 62023CJ0169
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und freier Datenverkehr – Verordnung (EU) 2016/679 – Bei der Ausstellung eines Covid‑19-Zertifikats verarbeitete Daten – Daten, die nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden – Informationspflicht – Ausnahme von der Informationspflicht – Art. 14 Abs. 5 Buchst. c – Vom Verantwortlichen im Rahmen seines eigenen Verfahrens erzeugte Daten – Beschwerderecht – Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde – Art. 77 Abs. 1 – Geeignete Maßnahmen zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Person gemäß dem Recht des Mitgliedstaats, dem der Verantwortliche unterliegt – Maßnahmen zur Sicherheit der Verarbeitung von Daten – Art. 32.
Legt aus
- DSGVO — Verordnung (EU) 2016/67932016R0679
Artikel in der Entscheidung
Die Vorschriften nennt das Gericht in seiner eigenen Schlagwortzeile. Der Artikeltext hier, die Entscheidung an der Quelle.
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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