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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-169/23Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság v UC

Entschieden
2024-11-28
ECLI
ECLI:EU:C:2024:988
CELEX
62023CJ0169
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und freier Datenverkehr – Verordnung (EU) 2016/679 – Bei der Ausstellung eines Covid‑19-Zertifikats verarbeitete Daten – Daten, die nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden – Informationspflicht – Ausnahme von der Informationspflicht – Art. 14 Abs. 5 Buchst. c – Vom Verantwortlichen im Rahmen seines eigenen Verfahrens erzeugte Daten – Beschwerderecht – Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde – Art. 77 Abs. 1 – Geeignete Maßnahmen zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Person gemäß dem Recht des Mitgliedstaats, dem der Verantwortliche unterliegt – Maßnahmen zur Sicherheit der Verarbeitung von Daten – Art. 32.

Legt aus

Artikel in der Entscheidung

Die Vorschriften nennt das Gericht in seiner eigenen Schlagwortzeile. Der Artikeltext hier, die Entscheidung an der Quelle.

Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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  • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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