Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-168/20BJ and OV v Mrs M and Others
- Entschieden
- 2021-11-11
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:907
- CELEX
- 62020CJ0168
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Freizügigkeit – Unionsbürgerschaft – Art. 21 AEUV – Niederlassungsfreiheit – Art. 49 AEUV – Gleichbehandlung – Richtlinie 2004/38/EG – Art. 24 Abs. 1 – Regelung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, wonach der grundsätzlich vollständige und automatische Ausschluss von Rentenansprüchen aus einem Altersversorgungssystem von der Insolvenzmasse voraussetzt, dass dieses Altersversorgungssystem steuerlich anerkannt ist – Geltung dieser Voraussetzung in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Unionsbürgers, der von seiner Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat, um im Vereinigten Königreich dauerhaft als Selbständiger tätig zu sein – Rentenansprüche dieses Unionsbürgers aus einem Altersversorgungssystem, das in seinem Herkunftsmitgliedstaat errichtet und steuerlich anerkannt wurde – Kein Ausschluss dieser Rentenansprüche von der Insolvenzmasse – Anwendung einer Regelung über den Ausschluss von der Insolvenzmasse auf diese Rentenansprüche, die für den Insolvenzschuldner weitaus ungünstiger ist.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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