Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-168/17SH v TG
- Entschieden
- 2019-01-17
- ECLI
- ECLI:EU:C:2019:36
- CELEX
- 62017CJ0168
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen – Vertragskette mit dem Ziel, einer Organisation eine Bankgarantie zu gewähren, die in einer Liste betreffend das Einfrieren von Geldern aufgeführt ist – Zahlung von Gebühren gemäß Gegengarantieverträgen – Verordnung (EU) Nr. 204/2011 – Art. 5 – Begriff ‚Gelder, die einer in Anhang III der Verordnung Nr. 204/2011 aufgeführten Organisation zur Verfügung gestellt werden‘ – Art. 12 Abs. 1 Buchst. c – Begriff ‚Garantieanspruch‘ – Begriff ‚Person oder Organisation, die im Namen einer der in Art. 12 Abs. 1 Buchst. a oder b genannten Person handelt‘.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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