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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-168/17SH v TG

Entschieden
2019-01-17
ECLI
ECLI:EU:C:2019:36
CELEX
62017CJ0168
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen – Vertragskette mit dem Ziel, einer Organisation eine Bankgarantie zu gewähren, die in einer Liste betreffend das Einfrieren von Geldern aufgeführt ist – Zahlung von Gebühren gemäß Gegengarantieverträgen – Verordnung (EU) Nr. 204/2011 – Art. 5 – Begriff ‚Gelder, die einer in Anhang III der Verordnung Nr. 204/2011 aufgeführten Organisation zur Verfügung gestellt werden‘ – Art. 12 Abs. 1 Buchst. c – Begriff ‚Garantieanspruch‘ – Begriff ‚Person oder Organisation, die im Namen einer der in Art. 12 Abs. 1 Buchst. a oder b genannten Person handelt‘.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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