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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-167/16Banco Bilbao Vizcaya Argentaria SA v Fernando Quintano Ujeta and María Isabel Sánchez García

Entschieden
2019-07-03
ECLI
ECLI:EU:C:2019:570
CELEX
62016CO0167
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Richtlinie 93/13/EWG – Art. 6 und 7 – Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen – Klausel über die vorzeitige Fälligstellung eines Hypothekendarlehensvertrags – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Frage, die mit einer Frage übereinstimmt, über die der Gerichtshof bereits entschieden hat, oder deren Antwort klar aus der Rechtsprechung abgeleitet werden kann – Feststellung der teilweisen Missbräuchlichkeit der Klausel – Befugnisse des nationalen Richters beim Vorliegen einer als ‚missbräuchlich‘ eingestuften Klausel – Ersetzung der missbräuchlichen Klausel durch eine nationale Rechtsvorschrift – Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Offensichtlich unzulässige Frage.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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