Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-167/16Banco Bilbao Vizcaya Argentaria SA v Fernando Quintano Ujeta and María Isabel Sánchez García
- Entschieden
- 2019-07-03
- ECLI
- ECLI:EU:C:2019:570
- CELEX
- 62016CO0167
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Richtlinie 93/13/EWG – Art. 6 und 7 – Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen – Klausel über die vorzeitige Fälligstellung eines Hypothekendarlehensvertrags – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Frage, die mit einer Frage übereinstimmt, über die der Gerichtshof bereits entschieden hat, oder deren Antwort klar aus der Rechtsprechung abgeleitet werden kann – Feststellung der teilweisen Missbräuchlichkeit der Klausel – Befugnisse des nationalen Richters beim Vorliegen einer als ‚missbräuchlich‘ eingestuften Klausel – Ersetzung der missbräuchlichen Klausel durch eine nationale Rechtsvorschrift – Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Offensichtlich unzulässige Frage.
Legt aus
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