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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-166/17Sportingbet PLC and Internet Opportunity Entertainment Ltd v Santa Casa da Misericórdia de Lisboa and Others

Entschieden
2017-10-19
ECLI
ECLI:EU:C:2017:790
CELEX
62017CO0166
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 56 AEUV – Freier Dienstleistungsverkehr – Beschränkungen – Betrieb von Glücksspielen über Websites – Nationale Regelung, die ein staatliches Monopol vorsieht – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Frage, die mit einer Frage übereinstimmt, über die der Gerichtshof bereits entschieden hat, oder deren Antwort klar aus der Rechtsprechung abgeleitet werden kann – Art. 102 und Art. 106 Abs. 1 AEUV – Missbrauch einer beherrschenden Stellung – Nationale Regelung, die Werbung für Glücksspiele verbietet, außer wenn sie von einem einzigen Anbieter durchgeführt werden, der von der öffentlichen Hand streng kontrolliert wird und dem das ausschließliche Recht zu ihrer Durchführung übertragen wurde – Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Offensichtlich unzulässige Frage“.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
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    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

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