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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-165/23European Commission v Republic of Bulgaria

Entschieden
2024-11-14
ECLI
ECLI:EU:C:2024:958
CELEX
62023CJ0165
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Umwelt – Prävention und Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten – Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 – Art. 14 Abs. 1 und 2 – Verpflichtung, ein System zur Überwachung von invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung zu errichten – Art. 13 Abs. 2 und 5 – Verpflichtung zur Ausarbeitung und Durchführung eines einzigen Aktionsplans oder eines Pakets mit Aktionsplänen sowie Verpflichtung zur unverzüglichen Übermittlung dieses Aktionsplans oder dieser Aktionspläne an die Europäische Kommission.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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