Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-165/17Morgan Stanley & Co International plc v Ministre de l'Économie et des Finances
- Entschieden
- 2019-01-24
- ECLI
- ECLI:EU:C:2019:58
- CELEX
- 62017CJ0165
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerrecht – Mehrwertsteuer – Sechste Richtlinie 77/388/EWG – Richtlinie 2006/112/EG – Vorsteuerabzug – Gegenstände und Dienstleistungen, die sowohl für steuerpflichtige als auch für steuerfreie Umsätze verwendet werden (gemischt verwendete Gegenstände und Dienstleistungen) – Bestimmung des anwendbaren Pro‑rata‑Satzes des Vorsteuerabzugs – In einem anderen Mitgliedstaat als dem der Hauptniederlassung der Gesellschaft befindliche Zweigniederlassung – Ausschließlich für die Bewirkung von Umsätzen der Hauptniederlassung bestimmte Ausgaben der Zweigniederlassung – Allgemeine Kosten der Zweigniederlassung, die zur Bewirkung sowohl ihrer Umsätze als auch jener der Hauptniederlassung beitragen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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